Rechtsanwaltskanzlei Dr. Robert Mayrhofer
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Zuletzt aktualisiert: 2/13/23, 11:39 PM
Über

Unsere Kanzlei blickt auf eine langjährige Tradition zurück. Es ist unser größtes Anliegen Sie als Mandantin/Mandant mit Ihrem Anliegen persönlich, loyal, unabhängig und umfassend zu beraten. Ihre Interessen und Rechte stehen bei unserer Beratung im Mittelpunkt.

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung sorgen wir für eine konsequente und zügige Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Die Kanzlei Dr. Robert Mayrhofer blickt auf eine lange und traditionsreiche Historie zurück.

Schwerpunkte

Familienrecht
Das Familienrecht Österreichs umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern und die Obsorge einer anderen Person. Wir beraten Sie gerne in diesen Rechtsfragen.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen und des privaten Rechts zusammen. Es ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet und teilt sich in viele kleinere Teilgebiete, wie zB Vorschriften zum Führerschein, die für sich abschließende Reglungen beinhalten. Wir beraten hier Sie gerne im Detail.

Schadenersatz
Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, einen bei ihm eingetretenen Schaden von einem anderen ersetzt bekommt. Zweck des Schadenersatzrechts ist es primär dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zu verschaffen.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht hat sämtliche Regelungen zum Inhalt, die die Staatsfunktion Verwaltung betreffen und umfasst folgende Bereiche: allgemeine Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht sowie die Verwaltungsvollstreckung.

Strafrecht
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und umfasst alle Rechtsnormen, in denen die Voraussetzung für eine Straftat und deren rechtlichen Folgen geregelt sind. Auch hier unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Gewerberecht
Rechtsgrundlage für das Gewerberecht ist die Gewerbeordnung. Unsere Kanzlei berät Sie hier gerne in Ihren gewerbsmäßig ausgeübten Tätigkeiten und Fragen in diesen Bereichen.

Erbrecht
Im Erbrecht unterscheidet man das Erbrecht im objektiven Sinn vom Erbrecht im subjektiven Sinn. Unter ersterem versteht man die Summe der Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), die das Schicksal des Nachlasses regeln. Unter Erbrecht im subjektiven Sinn versteht man die Befugnis, den Nachlass ganz oder zu einer Quote in Besitz zu nehmen.

Inkasso
Das Forderungsmanagement ist ein wichtiges Instrument, auf das jedes wirtschaftlich denkende Unternehmen größtmöglichen Wert legen muss. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Bereich und helfen Ihnen, Ihre Forderungen durchzusetzen.

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