Ein wesentlicher Irrtum im Strafverfahren beinhaltet die Auffassung, dass es im Strafverfahren insbesondere im Strafprozess um die Wahrheit ginge. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, Sie, Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Protokolle bestimmen den Sachverhalt und den Tatvorwurf. Letztlich kommt es darauf an, ob dieser Ihnen mit Hilfe der Strafprozessordnung und der (hoffentlich) richtigen Anwendung derselben nachgewiesen werden kann.
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Geldauflage, Verfall, Vermögenseinziehung oder Arrest) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Vollstreckungshaft, Unterbringung, Berufsverbot, Führerscheinentzug) entscheidend.
Das Strafverfahren stellt also bestenfalls eine Annäherung an die Wahrheit dar. Im Kampf um die prozessuale Wahrheit können Sie nur mittels der Vertretung und den Beistand eines versierten Strafverteidigers oder Fachanwalt für Strafrecht bestehen.
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